Kranken-
fahrten
Wir begleiten Menschen.
Ihr zuverlässiger Fahrservice für Krankenfahrten im Landkreis Miltenberg
Wir bringen Sie stressfrei zu all Ihren medizinischen Terminen. Unsere einfühlsamen Fahrer unterstützen Sie beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie mit Ruhe, Geduld und Verständnis.
Mit modernen, gepflegten Fahrzeugen reisen Sie jederzeit sicher und komfortabel. Ab voraussichtlich Mai 2026 steht für mobilitätseingeschränkte Personen ein speziell ausgebautes Rollstuhlfahrzeug bereit.
Als Vertragspartner vieler gesetzlicher Krankenkassen (z. B. AOK Bayern, DAK-Gesundheit, BARMER, BKK Akzo Nobel und viele weitere) übernehmen wir die Abrechnung der Fahrtkosten direkt mit den Kostenträgern. Selbstverständlich fahren wir auch Privatpatienten, für Berufsgenossenschaften (BG) sowie die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Mit uns erreichen Sie Ihre Termine entspannt, sicher und gut aufgehoben – wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt.
unsere Fahrzeuge
S
Mercedes-Benz
B-Klasse
m
Mercedes-Benz
t-Klasse
neu
KMP
Toyota
Proace City Verso
*ab voraussichtlich Mitte Mai 2026
Ihre Vorteile
- Abrechnung der Fahrtkosten mit der Krankenkasse
- Moderne, komfortable und sichere Fahrzeuge
- Diskretion aufgrund schwarzer/dunkelblauer Fahrzeuge
- Gute Verfügbarkeit aufgrund großem Fuhrpark
- Monatsrechnung für Eigenanteile bei Dauerfahrten
- Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
- Auf Wunsch Begleitung bis zur Rezeption / Anmeldung
- Unterstützung bei Genehmigungen von der Krankenkasse
Wir fahren Sie:
- Voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung
- Vor- / nachstationäre Behandlung
- Ambulante Behandlung
- Dialyse
- Chemotherapie
- Strahlentherapie
- Zu Hospizen
- Zu Reha-Maßnahmen
- Zu sonstigen Behandlungen
FAQ
Von welchen Orten im Landkreis Miltenberg holen Sie ab?
Unser Fahrservice im Landkreis Miltenberg deckt alle Städte und Gemeinden ab, darunter: Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Elsenfeld, Erlenbach am Main, Eschau, Faulbach, Großheubach, Großwallstadt, Hausen, Kirchzell, Kleinheubach, Kleinwallstadt, Klingenberg am Main, Laudenbach, Leidersbach, Miltenberg, Mömlingen, Mönchberg, Neunkirchen, Niedernberg, Obernburg am Main, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten, Sulzbach am Main, Weilbach und Wörth am Main.
Auch angrenzende Regionen wie zum Beispiel Großostheim, Stockstadt am Main, Aschaffenburg (Obernau, Nilkheim), Heimbuchenthal, Dammbach, Freudenberg, Walldürn (Rippberg), Mudau und Michelstadt-Vielbrunn werden bedient.
Was ist eine Krankenfahrt und worin liegt der Unterschied zum Krankentransport?
Eine Krankenfahrt ist eine Beförderung eines Versicherten zu einer medizinischen Behandlung oder zurück, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann und dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Bei einer Krankenfahrt ist kein medizinisches Personal notwendig, die Fahrt wird zum Beispiel von einem Taxi oder Mietwagen ausführt.
Ein Krankentransport wird allerdings mit einem Fahrzeug mit medizinischer Betreuung und spezieller Ausstattung durchgeführt.
Wann ist eine ärztliche Verordnung erforderlich?
Für alle Krankenfahrten ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ohne diese wird die Fahrt nicht von der Krankenkasse übernommen.
Welche Zuzahlungen gibt es und wann muss ich diese Zahlen?
In der Regel 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt.
Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.
Ausnahme: Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse vorlegen, entfällt die Zahlung.
Bei Einzelfahrten ist die Zuzahlung bei Fahrtende zu leisten.
Für Serienfahrten bieten wir Sammelrechnungen zum Monatsende an.
Wann wird eine Genehmigung benötigt?
Einige Fahrten benötigen eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse, z. B.:
Hochfrequentierte Behandlungen wie Dialyse, onkologische Chemotherapie oder Strahlentherapie
Ambulante Behandlungen, wenn kein entsprechendes Merkzeichen vorliegt
Gerne helfen wir Ihnen, die Genehmigung rechtzeitig zu beantragen.
Dürfen Begleitpersonen mitfahren?
Begleitpersonen dürfen kostenfrei mitfahren, vorausgesetzt Hin- und Rückfahrt erfolgen gemeinsam.
Muss die Begleitperson separat abgeholt oder zurückgebracht werden, fallen eigene Fahrtkosten an.
Bitte sprechen Sie uns vorab bei der Buchung an.